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Datum: 19.10.2023

P 477/2023 Az.: 047.43 / Kommunen freuen sich über mehr Handlungsspielraum in der Frühkindlichen Bildung (19.10.2023)


 

PRESSEINFORMATION Geschäftsführendes  
Vorstandsmitglied

Bearbeiterin
Christiane Conzen
 
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T 0711 22921-48
F 0711 22921-42
 
Az 047.43 - P 477/2023 · Co
 

19.10.2023

 

Kommunen freuen sich über mehr

Handlungsspielraum in der Frühkindlichen Bildung
 
Stuttgart.  Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Erprobungsparagrafen beschlossen. Damit soll es Trägern von Kindertageseinrichtungen ermöglicht werden, von Regelungen des Kindertagesbetreuungsgesetzes und der Kindertagesstättenverordnung abzuweichen und innerhalb eines rechtssicheren Rahmens neue Modelle zu erproben.
 
Der Städtetag begrüßt es sehr, dass das Gesetz nun in den Landtag eingebracht wird. „Die Landesregierung hat erkannt, dass die Kommunen in der Frühkindlichen Bildung auf eine Situation zusteuern, die viele Kinder und ihre Familien von einer angemessenen Förderung in der Kindertagesbetreuung abschneidet. Mit dem neuen Gesetz bekommen wir die Chance, neue Wege auszuprobieren und so mehr Kindern Zeit in der Kita zu ermöglichen“, sagte Ralf Broß, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags Baden-Württemberg.
 
Aktuell fehlen bereits 58.000 Betreuungsplätze. Ausgelöst wurde diese Entwicklung durch den demografischen Wandel: Bis zum Jahr 2030 werden in Baden-Württemberg bis zu 41.000 neue Fachkräfte benötigt.
 
Vor Ort passgenaue Lösungen finden – das war die Kernforderung des Städtetagsprojekts „Kita der Zukunft“. Daraus war der Vorschlag eines Zukunftsparagrafen hervorgegangen, der den Kommunen mehr Freiraum und individuelle Lösungen ermöglicht.
 
„Da es weder eine schnelle noch eine einfache Lösung gibt, um die Kindertagesbetreuung zukunftssicher zu gestalten, braucht es mehr Flexibilität im System. Die soll unter anderem entstehen, in dem die Städte und Gemeinden selbst Lösungen für sich, für ihre individuelle Situation vor Ort, finden dürfen. Die Chance kann nun das neue Gesetz geben – wir hoffen auf einen zügigen Beschluss durch den Landtag.“
 
Um die Zukunft gut gestalten zu können, braucht es aus Sicht des Städtetags jetzt schnelle, unbürokratische Wege zur Umsetzung des Erprobungsparagrafen. „Unsere Landtagsabgeordneten sehen bei ihren Kontakten mit der Kita-Praxis, dass aufwendige Prüf- und Genehmigungsprozesse lähmen. Wenn vor Ort Einigkeit besteht, dass ein gemeinsam entwickelter Weg begangen werden kann, sollte keine übergeordnete Behörde zum Nadelöhr werden. Der Landtag hat es in der Hand, ob wir auch hier noch zu einer Entlastung kommen. Das Land sollte jetzt keine Angst vor der eigenen Courage haben!“
 
Die Verantwortlichen in den Kommunen seien von dem Grundsatz überzeugt, in Zukunfts-Dialogen alle von der Kita-Situation Betroffenen einzubinden. Die Kita der Zukunft werde vor Ort gedacht und gemacht, dabei verbinde die Verantwortlichen vor Ort der gemeinsame Wunsch nach bestmöglicher Qualität. „Natürlich kennen wir auch die Diskussionen, die die unterschiedlichen Interessenslagen bei den Akteuren auf Landesebene mit sich bringen.“
 
 
 
 
 

 

 

 


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