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Informationen zur Mitgliedschaft

Wer ist bereits Mitglied?

Dem Städtetag gehören 200 Städte und Gemeinden an, zu denen u.a. alle Stadtkreise und Großen Kreisstädte zählen. Alle 200 Mitgliedskommunen unseres Verbands haben zentralörtliche Funktionen und nehmen neben den Selbstverwaltungsaufgaben zum großen Teil auch staatliche Aufgaben einer unteren Verwaltungsbehörde wahr. Die Stadtkreise sind für sämtliche staatliche Aufgaben zuständig, die eine untere Verwaltungsbehörde wahrzunehmen hat.

Mitglieder sind außerdem der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS), die badenova AG & Co. KG, der Badische Gemeinde-Versicherungs-Verband (BGV), die Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G. (WGV), der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU), der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), der Verband Region Stuttgart (VRS), die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) sowie Komm.ONE.

Vorteile einer Mitgliedschaft / Warum Mitglied werden?

Unter dem Dach des Städtetags vereinen sich alle Aufgabenfelder einer Kommune. Der Städtetag befasst sich umfassend mit allen aktuellen und künftigen kommunalen Themen und Herausforderungen und agiert als „Sprachrohr“ der Kommunen gegenüber dem Land und seinen Ministerien. Zudem vertritt er die Belange der baden-württembergischen Kommunen über den Deutschen Städtetag im Hinblick auf die Novellierung von Bundesgesetzen. Auch die Entwicklungen auf europäischer Ebene haben wir im Blick. So beteiligt sich der Städtetag an der europapolitischen Interessenvertretung der Kommunen, berät über aktuelle europapolitische und europarechtliche Entwicklungen und pflegt den Dialog mit den Europaabgeordneten. Unterstützt werden wir hierbei vom Europabüro der baden-württembergischen Kommunen in Brüssel, welches von den drei kommunalen Landesverbänden in Baden-Württemberg getragen wird.

Dies alles geschieht
  • politisch im Vorstand und den sieben Fachausschüssen,
  • fachlich in rund 60 ständigen Arbeitsgemeinschaften und Arbeitskreisen des Verbands, deren Mitglieder sich zum einen in regelmäßigen Tagungen und zum anderen neuerdings als zusätzliches Kommunikationsangebot auch zwischen Tagungsterminen über unsere Kommunikationsplattformen intensiv austauschen,
  • informatorisch durch tagesaktuelle Rundschreiben und andere Publikationen sowie durch unseren Mitgliederbereich für die Verbandsmitglieder, in dem alle Städtetagspublikationen tagesaktuell veröffentlicht werden,
  • beratend im Austausch der Geschäftsstelle mit den Verbandsmitgliedern und Arbeitsgemeinschaften (Beantwortung von Einzelanfragen u. ä.) und
  • unterstützend durch die Vertretung kommunaler Interessen als Verband gegenüber der Politik und anderen Institutionen.
  • treffsicher durch die Auswahl und Bündelung von kommunal bedeutsamen Informationen.
Als Städtetagsmitglied sind Sie in dieses Informations-, Kommunikations-, Kooperations- und Interessenvertretungsportfolio unmittelbar eingebunden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunalverwaltung können dadurch z. B. die für sie interessanten Städtetagsinformationen stets aktuell und bequem per Newsletter oder als PDF-Mitteilung beziehen und ggf. darauf unmittelbar reagieren, ferner das gesamte Veranstaltungsangebot des Verbands für die Fachbereiche einer Kommune innerhalb der Arbeitsgemeinschaften kostenlos nutzen und hierbei tagesaktuelle Fachfragen mit Kolleginnen und Kollegen beraten.

Wer kann Mitglied werden?

Städte und Gemeinden sowie kommunalnahe Einrichtungen.

Kostenbeitrag:

Der derzeitige Beitragssatz beträgt 68,12 Cent/Einwohner.

Beantragung der Mitgliedschaft:

Wenn Sie Mitglied beim Städtetag Baden-Württemberg werden möchten, genügt ein formloses Schreiben an Herrn Geschäftsführendes Vorstandsmitglied OB a. D. Ralf Broß, Städtetag Baden-Württemberg, Postfach 10 43 61, 70038 Stuttgart.
Laut Satzung sind alle Gemeinden in Baden-Württemberg, die die Bezeichnung „Stadt“ führen, auf ihren Antrag Mitglieder des Städtetags; andere Gemeinden oder kommunale Unternehmen können auf Antrag Mitglieder des Städtetags werden. Über den Antrag entscheidet der Vorstand.

Kontakt:

Falls Sie weitere Fragen haben, steht Ihnen die Geschäftsstelle des Städtetags gerne zur Verfügung:

Telefon: 0711 22921-0
E-Mail: post(at)staedtetag-bw.de